die Geo-Polizei

die Geo-Polizei

Heute wurde auf gc-reviewer.de ein Artikel veröffentlicht, der es in sich hat. Inhaltlich geht es um die Weitergabe von Finalkoordinaten, was zwar von offizieller Seite(Groundspeak) und vielen (Alt-)Cachern nicht gerne gesehen wird, aber sehr weit verbreitet ist. Laut Artikel verstößt diese Weitergabe auch gegen die Nutzungsbedingungen von geocaching.com. Der erwähnte Abschnitt 2.D.vii (hier das Original) lässt für mich allerdings keine Rückschlüsse darauf zu, dass die Weitergabe von Koordinaten gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Wer eine plausible Erläuterung hat, kann sie gerne als Kommentar hinterlassen :-)

Richtig interessant ist aber folgende Aussage zu Koordinatentauschgruppen:

Aus diesem Grund verfolgt das Geocaching HQ solche Gruppen aktiv und “belohnt” die Teilnehmer der Gruppen auch regelmäßig mit einer Sperre des entsprechenden Geocaching.com Accounts.

Interessant wird es dadurch, weil die Nutzungsbedingungen von Groundspeak natürlich auch nur für Groundspeakservices gelten(siehe Punkt A.I der Nutzungsbedingungen) und Verletzungen der eigenen Nutzungsbedingungen auf anderen Plattformen, zB Facebook geahndet werden. Das wäre so, als ob Du in Deutschland dafür bestraft wirst, in den Niederlanden etwas getan zu haben, was in Deutschland verboten ist. Oder wenn Facebook einen Nutzer sperrt, der auf Twitter “Nippelbilder” veröffentlicht. Mit welcher Begründung Groundspeak sein eigenes virtuelles Hausrecht auf andere Plattformen ausdehnt, würde mich schon interessieren.

Und es kommt noch besser: Um einen Groundspeaknutzer, der bei Facebook Koordinaten veröffentlicht, blocken zu können, muss erst einmal der zugehörigen Geocaching-Account identifiziert werden. Das hingegen erfordert aktive Maßnahmen, zum Beispiel Abgleich von E-Mail-Adressen. Oder, wenn das nicht funktioniert, weil bspw. verschiedene E-Mail-Adressen verwendet werden, einen gewissen manuellen Aufwand. Und auch hier frage ich mich, mit welcher Begründung Groundspeak seine Nutzer bis auf andere Plattformen verfolgt?

Ich finde die Methoden, die hier angewandt werden, ebenso wie den vagen Hinweis auf die Nutzungsbedingungen doch sehr fragwürdig. Auf der anderen Seite muss ein Owner sich schon sehr anstrengen, um wegen des Auslegens guidelinewidriger Caches gesperrt zu werden(in der Regel wird ja “nur” der jeweilige Cache archiviert) und auf der anderen Seite werden Facebook-Aktivitäten geahndet, das ist eine merkwürdige Schieflage(dass Groundspeak das benennen anderer Spiele im Kontext von Logs und Listings ahndet, ist hingegen durch die Nutzungsbedingungen gedeckt, um mal ein Gegenbeispiel zu nennen).  Dazu kommt noch, dass  ein Plattformbetreiber, sei es nun Facebook, Twitter oder auch Groundspeak auch nicht einfach Benutzer sperren kann, die nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Der gute Zweck heiligt eben nicht jedes anwendbare Mittel.

In diesem Sinne:

Bis bald im Wald und happy hunting!

3 Gedanken zu „die Geo-Polizei

  1. Die Nutzer solcher Seiten sollten sich selbst überlegen, ob das Loggen von Earthcaches oder Virtuals ohne einen Besuch des Ortes glücklich macht. Das ist wie das Loggen eines Tradis ohne einen Eintrag im Logbuch – wird in 90% der Fälle nicht auffallen, bringt einen aber selbst um den Spielspaß.
    Daneben sollte noch die “soziale Ächtung” kommen – wenn anlässlich von Mega-Events alle Earthcaches der Umgebung von einem Cacher geloggt werden, ohne die Tradis am Weg zu beachten kann man den betreffenden Cacher nicht mehr ernst nehmen.
    Die Diskussion ob formale Sanktionen durch Groundspeak gerechtfertigt sind erscheint mir nicht zielführend.

  2. Unter bestimmten Umständen kann man sehr wohl in Deutschland für im Ausland begangene Straftaten belangt werden.

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