Guidelineupdate bei Groundspeak
Vor kurzem hat Groundspeak ein Update der Guidelines herausgebracht, das zwei interessante Änderungen beinhaltet.Das ganze läuft unter dem Label “Changes and clarifications”. Die Klarstellungen bringen wenig neues, die Änderungen hingegen haben es in sich:
Die erste, für mich sehr positive Änderung betrifft die Verantwortlichkeiten des Owners. Es gibt leider genug Owner, für die Arbeit an dem Cache mit dessen Veröffentlichung beendet ist. Danach erlischt das Interesse, was doof ist, oder man überantwortet die Wartung der Community, gerne mit dem Hinweis auf frühere, vermeintlich bessere Zeiten und reagiert dementsprechend mißmutig, wenn die Community keine Ersatzzettel, sondern ein Needs maintenance spendiert. Wie dem auch sei, bisher war so etwas kein Problem, der Cache wurde irgendwann archiviert und der Owner konnte eine neue Dose auslegen. Oder er legte neue Dosen aus, während die alten vor sich hinrotteten. Damit wird – bei konsequenter Anwendung – bald Schluss sein. Unter https://www.geocaching.com/play/guidelines#ownerresponsibility
steht jetzt:
Cache owners who do not maintain their existing caches in a timely manner may temporarily or permanently lose the right to list new caches on Geocaching.com.
Eine Änderung, die schon lange überfällig ist. Wer sich nicht um seine Caches kümmert, darf auch keine auslegen. Hier bin ich
sehr gespannt, wie konsequent diese Richtlinie verfolgt wird. Vermutlich wird es einige Zeit dauern, bis die ersten Opfer – mitsamt
Aufschrei bei Facebook oder in der grünen Hölle – zu beklagen sind. Einwand: Ja aber, wenn man wirklich keine Zeit hat, den Cache zu warten? Einwand abgelehnt. Wer – was immer sein kann, Geocaching ist schließlich ein Hobby und kein Beruf – wirklich keine Zeit hat, seinen Cache zu warten, hat auch keine Zeit, einen neuen Cache zu legen. Außerdem heisst es in den Guidelines “temporarily or permanently lose the right” und nicht “will instantly permanently lose the right“, zudem wird es bestimmt einen Ermessensspielraum geben. Fazit: Löbliche Änderung.
Kommen wir zu einer Anpassung, die auf den ersten Blick vernünftig erscheint: Das vieldiskutierte Vergraben und beliebtes Sommerlochthema in der grünen Hölle.
Unter https://www.geocaching.com/play/guidelines#locationrules heisst es jetzt:
Do not bury geocaches, either partially or completely. You must not create a hole in the ground to place or find a geocache. The only exception is if a property owner gives explicit permission, which you must provide to the reviewer and state on the cache page.
Das heisst: Es gibt nach wie vor keinen Freifahrtschein fürs Verbuddeln, sondern, was eigentlich plausibel ist, eine Ausnahme für Owner, die eine explizite Genehmigung zum Vergraben haben, zum Beispiel auf eigenem Grund und Boden. Und natürlich gelten nach wie vor regionale Gesetze und Vorschriften. Leider wird es einige Schlaumeier geben, die aus einem allgemeinen Betretungsrecht ein allgemeines Vergraberecht ableiten, was definitiv falsch ist. Hier wünsche ich mir, dass die Reviewer genau hinsehen, bevor das Gerücht, dass jetzt auch Spaten zur ECGA gehören, zum alternativen Fakt aufgewertet wird.
Ich begrüße dieses Update sehr, weil damit auch der Charakter einer Schatzsuche betont wird, bin aber schon zu lange Geocacher, um hier negative Auswirkungen auszuschließen.
Aber da die Sonne gerade scheint, freue ich mich darauf, dass meine Befürchtungen widerlegt werden
In diesem Sinne: Bis bald am Schatz und happy hunting!